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Berufsunfähigkeitsversicherung

Erstellt von: Peter
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert den Versicherer mit einer vorher vereinbarten Rente ab, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Neben der Unfallversicherung ist sie ein ganz wichtiges Standbein bei der Invaliditätsabsicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen der Bürger im Arbeitsleben. Nach der aktuellen Statistik wird jeder 4. Arbeitnehmer in seinem Berufsleben berufsunfähig. Vom Staat wurde die BU im Jahr 2001 wesentlich eingeschränkt. Personen im Arbeitsprozess, die nach 1961 geboren wurden erhalten höchstens noch eine Minimalrente bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt. Der Erwerbsunfähige muss vom Arzt bestätigt nachweisen, dass er täglich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig ist. Dabei muss jede andere Arbeit angenommen werden. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden gibt es maximal 50% dieser Rente. Die ersten drei Berufsjahre gibt es keine Absicherung. Wenn das in einer Familie den Hauptverdiener trifft, kann das der soziale Abstieg mit Schulden bedeuten.
Eine private BU ohne Verweisrecht zahlt die vereinbarte Rente, wenn der letzte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die private BU ist heute für alle Berufsgruppen eine der wichtigsten Versicherungen. Freiberufler und Selbständige müssen bedenken, dass sie ohne BU überhaupt keine Absicherung haben. Handwerker, die schon länger als 18 Jahre im Beruf tätig sind müssen mit ihrer Handwerkskammer klären, ob für sie eine andere Absicherung greift.
Die Beiträge richten sich nach der schwere und dem Unfallrisiko der jeweiligen Tätigkeit. Weitere Kriterien für den Beitrag sind das Eintrittsalter und die eventuell bestehenden gesundheitlichen Risiken des Antragstellers. Die BU sollte mit Eintritt in das Berufsleben abgeschlossen werden. Der Vertrag muss bis zum Anschluss an die Rente laufen. Verglichen mit anderen Versicherungen sind die Beiträge zur BU gering. Sie kann als selbständiger Vertrag oder in Verbindung mit einer anderen Versicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Bei einer BUZ sollte beachtet werden, dass bei Wegfall der Hauptversicherung, wegen Zahlungsproblemen oder Harz IV, auch die BU weg ist. Ein späterer neuer Einstieg kann wesentlich teurer sein.
Wie bei jeder anderen Versicherungen können sich auch bei der BU die Versicherungsbedingungen und Beiträge zwischen den einzelnen Anbietern unterscheiden. Ein Versicherungsvergleich ist zu empfehlen. Wichtig ist beim Abschluss darauf zu achten, dass der Vertrag ohne Verweisrecht lautet. Damit muss im Schadensfall gezahlt werden, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Autor

Dr. A. Pannier

dr.pannier@gmx.net


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