Altes Verfahren - neues Verfahren
Erstellt von: findur
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Man kennt dieses Verfahren aus diversen Fernsehserien oder Romanen: Ein Mann begibt sich heldenhaft in ein Abenteuer, vielleicht um auf eigene Faust ein Verbrechen aufzuklären und drückt einer Vertrauensperson einen Brief oder eine Tonbandaufzeichnung in die Hand, mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass diese Vertrauensperson im Falle seines Verschwindens oder seines Todes oder seines allzu langen Fernbleibens mit den belastenden Beweismaterial schnurstracks zur Polizei oder zur Presse oder zu jemand anderem mit Befugnis gehen soll. Dieses Prinzip findet tagtäglich Anwendung und hat auch in der Rechtsprechung durchaus seinen Platz. Man nennt dieses Verfahren auch Escrow-Verfahren. Es lässt sich mit Treuhand übersetzen. Ursprünglich bezeichnete dieses Wort, das aus dem Französischen stammt, direkt den Gegenstand oder die Sache, die hinterlegt werden sollte. Wörtlich gesehen, ging es um das Aushändigen einer versiegelten Urkunde. Daher auch diese Wortwahl, da escrow Schriftrolle bedeutet. Jetzt bezeichnet dieses Wort das gesamte Verfahren. Im Zusammenhang mit Software gewinnt dieses Verfahren eine weitere Bedeutungsnuance. Man spricht in diesem Falle auch von Quellcodehinterlegung. Der Quellcode, so könnte man sagen, bildet das Rückgrat oder die Seele des Programmes. Wenn ein Anbieter von Software aus verschiedenen Gründen diesen Quellencode nicht gerne offenlegen möchte, der Kunde oder Käufer aber die Sicherheit haben möchte, dass er die Software in jedem Falle benutzen kann, auch dann, wenn die Entwicklerfirma beispielsweise in die Insolvenz gehen muss, dann könnte man das oben beschriebene Verfahren auf den Weg bringen. Die Entwickler der Software hinterlegen dann den Quellcode bei einer dritten unbeteiligten und neutralen Partei. Das kann eine weitere Firma sein oder aber auch einen Notar oder Rechtsanwalt.
Autor
Andreas Mettler - presse@mettlerweb.de
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