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Alle relevanten Änderungen durch die Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009

Erstellt von: sIlvie
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Die neue Abgeltungssteuer Im Rahmen der neuen Steuerreform wurde auch die so genannte Abgeltungssteuer verabschiedet. Diese neue Steuer ist für Privatanleger wahrscheinlich der wichtigste Punkt und wird 2009 in Kraft treten. Ab dann werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere pauschal mit 25 % versteuert. Gewinne aus Immobiliengeschäften werde hierbei nicht berücksichtigt. Zu diesen 25 % kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer hinzu, wodurch dann aber die Einkommensteuer des Gläubigers abgegolten ist. Wer wegen geringen Einkommens weniger als 25 % zahlen müsste, kann sich trotzdem in der Steuererklärung veranlagen lassen. Das Finanzamt wird dann eine so genannte Günstigerprüfung durchführen, um zu sehen, welche Regelung für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Aufgrund der Reform wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Dadurch war bisher geregelt, dass man Dividenden sowie Gewinne aus Aktiengeschäften, die man innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert hat, nur zur Hälfte versteuern musste, das allerdings zum persönlichen Steuersatz. Die gerade genannte Spekulationsfrist wird mit Start der Abgeltungssteuer ebenfalls abgeschafft. Bisher brauchte man Gewinne nur dann zu versteuern, wenn man den Gewinn innerhalb eines Jahres nach Aktienerwerb realisiert hat.

Bei allen Wertpapieren, die man dann ab dem 01. Januar 2009 kauft, müssen alle Gewinne mit 25 %Abgeltungssteuer versteuert werden, egal zu welchem Zeitpunkt man die Gewinne realisiert.

Ein wichtiger Punkt innerhalb dieser neuen Steuerreform bezieht sich auf den Sparer-Freibetrag und die Werbungskosten-Pauschale. Sobald die Steuerreform im Januar 2009 greift, werden beide Größen zu dem dann geltenden Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt 801 € und setzt sich zusammen aus dem reduzierten Sparer-Freibetrag von 750 € sowie einer Werbungskostenpauschale von 51 €.

Die Verlustverrechnung wird sich auch in einem ganz neuen Bild präsentieren.

Dabei kann man demnächst nur noch Verlustverrechnungen innerhalb derselben Einkunftsart durchführen. So kann man beispielsweise Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht aber mit Gewinnen aus Fondsverkäufen. Diese verschärfte Regelung könnte sich sehr auf das

Kauf- und Verkaufsverhalten gerade von Aktienanlegern auswirken.

Interessanter wird die Anlage in Form von privaten Rentenversicherungen sowie der staatlich geförderten Varianten der Riester- und Rürup-Rente.

Steuerpflichtig wird erst die Auszahlung der Rente, die dann dem persönlichen Steuersatz unterliegt. Die Ansparphase bleibt von der Steuer unbehelligt. Die Einzahlungen bei den staatlich geförderten Produkten können sogar als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Autor

silvie

kuehn@trendmile.de


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