Alle relevanten Änderungen durch die Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009
Erstellt von: sIlvie
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Die
neue Abgeltungssteuer Im Rahmen der neuen Steuerreform wurde auch die so
genannte Abgeltungssteuer verabschiedet. Diese neue Steuer ist für
Privatanleger wahrscheinlich der wichtigste Punkt und wird 2009 in Kraft
treten. Ab dann werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne auf
Wertpapiere pauschal mit 25 % versteuert. Gewinne aus Immobiliengeschäften
werde hierbei nicht berücksichtigt. Zu diesen 25 % kommen noch der Solidaritätszuschlag
sowie die Kirchensteuer hinzu, wodurch dann aber die Einkommensteuer des
Gläubigers abgegolten ist. Wer wegen geringen Einkommens weniger als 25 %
zahlen müsste, kann sich trotzdem in der Steuererklärung veranlagen lassen. Das
Finanzamt wird dann eine so genannte Günstigerprüfung durchführen, um zu sehen,
welche Regelung für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
Aufgrund
der Reform wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Dadurch war bisher
geregelt, dass man Dividenden sowie Gewinne aus Aktiengeschäften, die man
innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert hat, nur zur Hälfte
versteuern musste, das allerdings zum persönlichen Steuersatz. Die gerade
genannte Spekulationsfrist wird mit Start der Abgeltungssteuer ebenfalls
abgeschafft. Bisher brauchte man Gewinne nur dann zu versteuern, wenn man den
Gewinn innerhalb eines Jahres nach Aktienerwerb realisiert hat.
Bei
allen Wertpapieren, die man dann ab dem 01. Januar 2009 kauft, müssen alle
Gewinne mit 25 %Abgeltungssteuer versteuert werden, egal zu welchem Zeitpunkt
man die Gewinne realisiert.
Ein
wichtiger Punkt innerhalb dieser neuen Steuerreform bezieht sich auf den
Sparer-Freibetrag und die Werbungskosten-Pauschale. Sobald die Steuerreform im
Januar 2009 greift, werden beide Größen zu dem dann geltenden
Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt 801 € und setzt sich
zusammen aus dem reduzierten Sparer-Freibetrag von 750 € sowie einer
Werbungskostenpauschale von 51 €.
Die
Verlustverrechnung wird sich auch in einem ganz neuen Bild präsentieren.
Dabei
kann man demnächst nur noch Verlustverrechnungen innerhalb derselben
Einkunftsart durchführen. So kann man beispielsweise Verluste aus
Aktiengeschäften nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht aber mit Gewinnen aus
Fondsverkäufen. Diese verschärfte Regelung könnte sich sehr auf das
Kauf-
und Verkaufsverhalten gerade von Aktienanlegern auswirken.
Interessanter
wird die Anlage in Form von privaten Rentenversicherungen sowie der staatlich
geförderten Varianten der Riester- und Rürup-Rente.
Steuerpflichtig
wird erst die Auszahlung der Rente, die dann dem persönlichen Steuersatz
unterliegt. Die Ansparphase bleibt von der Steuer unbehelligt. Die Einzahlungen
bei den staatlich geförderten Produkten können sogar als Sonderausgaben geltend
gemacht werden.
Autor
silvie
kuehn@trendmile.de
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