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Denkmalschutz – abschreiben aber nicht abgeschrieben

Erstellt von: findur
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Ein Haus zu kaufen oder eine Eigentumswohnung ist der Traum vieler Menschen. Einmal wie die Reichen und Schönen vergangener Zeiten zu leben, ein weiterer Traum. Beides kann man verbinden. In vielen Städten existieren oftmals historisch bedeutsame Häuser –bedeutsam als Baudenkmal, nicht auf Grund der Bewohner oder dort stattgefundener Ereignisse – die Verfall und Abriss Preis gegeben sind, weil die Eigentümer, nämlich Städte und Gemeinden, durch die immer leerer werdenden Kassen, nicht mehr in der Lage sind, diese Gebäude zu unterhalten. Selbst die Immobilien Afa, also die Absetzung für Abnutzung von Gebäuden, durch Kommunen nicht attraktiv genug sind, bzw. nicht in vollem Umfang genutzt werden können. An dieser Stelle kommen nun private Investoren ins Spiel. Durch sie wird es möglich, die Gebäude zu erhalten und gleichzeitig Geld in die Kassen der Kommunen zu bringen. Gerade die Abschreibung auf diese Gebäude machen solche Objekte für Käufer interessant. Kann nicht der Kaufpreis oft zu einem hohen Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden, so mindert die laufende Belastung für den Erhalt des Gebäudes ebenfalls das jährliche Steueraufkommen des Besitzers. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Eigentümer von Immobilien nämlich die Möglichkeit geschaffen, für den durch die Abnutzung des Objektes in der Zukunft notwendigen Kauf einer neuen Immobilie, Rücklagen zu bilden. Dies wird eben durch die Abschreibungen ermöglicht. Wird das Gebäude nun auch noch vermietet, so lässt sich zusätzlich Kapital erwirtschaften, das zum Erhalt des Gebäudes notwendig ist. Eine denkmalgeschützte Immobilie ist also nicht nur repräsentativ . Sie ist darüber hinaus auch eine lohnende Investition und attraktiv sowohl für Käufer wie auch die Verkäufer. Beide profitieren von dem Handel.

Autor

Andreas Mettler - presse@mettlerweb.de


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