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Ist es sinnvoll die Grundschuldbuch- Eintragung zu behalten?

Erstellt von: Helene
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Die Hausfinanzierung stellt für einen Großteil der Menschen in Deutschland die größte Finanzierung in ihrem Leben dar. Daher sollte man diese genauestens planen. Schließt eine Person eine Baufinanzierung bei der Bank ab, wird gleichzeitig durch die Bank eine Eintragung in das Grundschuldbuch vorgenommen. Die Bank sichert sich somit das Recht dafür, das Haus zu versteigern, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr regelmäßig nachkommt. Die Grundschuld wird in die Abteilung III im Grundbuchamt eingetragen. Dort sind sämtliche Forderungen gegen die Immobilie und ihr Grundstück notiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Grundschuld nach Ablauf seiner Baufinanzierung und erfolgreicher Abtragung der Schulden, wieder löschen zu lassen. Er muss sich zu diesem Zweck eine kostenpflichtige Löschungsbewilligung von der Bank, bzw. vom zuständigen Amtsgericht holen, die durch einen Notar beglaubigt werden muss. Diese Löschungsbewilligung bedeutet eigentlich nur, dass der ehemalige Kreditnehmer seine Schulden vollständig beglichen hat und das Darlehen somit auch amtlich schuldenfrei ist. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch, besteht der Vorteil, dass die Immobilie im Falle eines Verkaufs, schuldenfrei ist. Die zweite Möglichkeit für den ehemaligen Kreditnehmer besteht darin, wenn er noch ein Konto bei der Kreditgebenden Bank hat. Meist ist es für ihn in so einem Fall sinnvoller, den Eintrag der Grundschuld bestehen zu lassen. Grund dafür ist, dass man ansonsten bei einer erneuten Kreditaufnahme, welche vielleicht irgendwann mal sehr schnell nötig werden könnte, eine erneute Eintragung der Grundschuld vornehmen lassen müsste. Ist diese Eintragung noch vorhanden, brauch der Kunde keine neuen Gebühren aufwenden. Die einzige Bedingung, die dafür erfüllt sein muss ist, dass der Kreditantrag bei der selben Bank gestellt werden muss, wo man auch schon den ersten Kredit aufgenommen hat.

Autor

Helene Schulz

Helene.Schulz (at) google (dot) com


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