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Genussscheine

Erstellt von: Steffen
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Word Count: 262

Wer daran denkt, seinen Finanzen mit einer Investition in Genussrechte einen gewissen Aufschwung zu verleihen, der sollte sich einen Finanzdienstleister heraussuchen, der nicht nur die positiven Seiten einer Investition herauskristallisiert, sondern einen solchen, der auch die Risikoverbundenheit erläutert. Selbstverständlich steckt in jeder Geldinvestition ein gewisses Risiko. Wer dieses nicht aushält, sollte sich als Privatperson mit einem Kindersparplan, einem Immobiliensparplan oder Ähnlichem befassen. Unternehmerische Investitionen oder Investitionen, die für Privatanleger auch ein Aus der eigenen Existenz begründen könnte, sollten mit Vorsicht genossen werden bzw. einer solch ausführlichen Beratung folgen, dass der Investor genau weiß, woran er ist und auch keinen Schock bekommt, wenn der risikobehaftete Ernstfall des Totalverlustes eintritt. So beispielsweise möglich bei einem Genussrecht. Zunächst wird es für viele Investoren interessant sein zu hören, dass sie mit dem Genußrecht am Reingewinn der Gesellschaft beteiligt sind. Keine schlechte Sache und vor allem sehr renditestark! Bildhaft ebenso so hoch wie die Rendite kann aber auch der Verlust sein, denn er Genussschein bringt kein Vermögen, wenn die Gesellschaft insolvent wird und der Genußschein letztendlich dazu dient, Gläubiger des Unternehmens zu befriedigen. Aus diesem Grunde sollte man sich einen Finanzdienstleister heraussuchen, der sich mit Genussrechten nicht nur besonders gut auskennt, sondern auch davon abrät, wenn er merkt, dass es sich um einen reinen Privatinvestor handelt, der nicht genügende Geldpolster aufweist, um diesen Verlust im Ernstfall selbst extenziell überleben zu können. So viel Ehrlichkeit muss sein! Aber ein Investor braucht jetzt keine Angst zu bekommen, denn selbstverständlich sind Finanzdienstleister auch verpflichtet, über gewisse Risiken und Nebenwirkungen zu unterrichten. 

Autor

Torsten Maue

steffen{at}torstenmaue[punkt}net


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