Prüfzeichen
Erstellt von: Steffen
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In Deutschland werden die verschiedenen Prüfzeichen jedoch nach gesetzlichen und freiwilligen Kriterien vergeben, zwischen welchen unterschieden werden muss. Gesetzlich geregelt bei der Vergabe von Prüfzeichen für Büromöbel ist hier das GS-Prüfzeichen, welches eine entsprechende Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen bescheinigt. Beim GS-Prüfzeichen darf erwartet werden, dass allen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz entsprochen wird. Die Prüfkriterien für das GS-Siegel werden hierbei stets unter staatlicher Aufsicht fest gelegt und es erfolgt in diesem Rahmen eine Prüfung des Baumusters, welche durch Kontrollen bei der Herstellung ergänzt wird – die Verwendung des GS-Prüfzeichens auf einem Produkt zur entsprechenden Kennzeichnung ist hingegen freiwillig. Beim Kauf eines Artikels mit diesem Prüfzeichen können Verbraucher und Unternehmen davon aus gehen, dass ihr Produkt allen gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen entspricht, womit das GS-Prüfzeichen einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz in Deutschland leistet.
Gesetzlich ungeregelt ist hingegen das TCO-Gütesiegel, welches zur Klassifizierung von Monitoren und Tastaturen verwendet wird. Beim Kauf eines entsprechenden Produktes kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ein qualitativ hochwertiger Artikel, welcher den Anforderungen an Umwelt und Ergonomie entspricht, erworben wurde. Auch der Blaue Engel ist weiterhin nicht gesetzlich fest geschrieben – er zeichnet Produkte mit guten ökologischen Eigenschaften aus. Als weiteres Gütesiegel existiert in Deutschland zudem das BG-Zertifikat, welches ebenfalls dem gesetzlich ungeregelten Bereich zuzuordnen ist und von berufsgenossenschaftlichen Vergabestellen für Produkte vergeben wird. Auch die ungeregelten Prüfzeichen genießen in Deutschland beim Kauf von Büromöbeln und Büromaschinen jedoch ein hohes Ansehen.
Autor
Steffen Ehrlich
steffen{et}torstenmaue.net
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