Am besten gesund bleiben
Erstellt von: findur
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Es ist schon ein stetes Gezerre an unserem Gesundheitssystem, das dafür sorgen soll, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Versicherten stabil zu halten. Galt es unter der Kanzlerschaft Schröder noch, den Wettbewerb der Krankenkassen zu fördern, beschreitet die derzeitige Bundesregierung nunmehr wieder den entgegengesetzten Weg. Zu schnell hatte sich offenbart, dass der Wettbewerb der Träger der Krankenversicherung unweigerlich auch zum Wettbewerb um den gesündesten Kunden führen musste. Wer als Versicherer viele chronisch kranke Versicherte in seine Reihen aufzunehmen gedachte, musste bald schon unweigerlich feststellen, dass die Marktfähigkeit dieser Versicherung auf Dauer kaum mehr gewährleistet blieb. Nun ist der Einheitssatz von 15,5 Prozent für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine beschlossene Sache und ein Versicherungsträger, der zu wenig kranke Versicherte in seinen Reihen vorweisen kann, muss sich mittels des Gesundheitsfonds an der Finanzierung der Patienten anderer Krankenkassen mitbeteiligen. Ob sich die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr ermutigt fühlen, ihre Versicherten zur Krankheit aufzufordern, um den Ausgleichszahlungen des Gesundheitsfonds zu entgehen, wird die Zukunft zeigen. Bereits heute hört man, dass die GKV Gesellschaften ihre Krankenakten durchforsten um nach schwer oder chronisch erkrankten Mitgliedern zu suchen. Denn für diese Personen erhält die Krankenkasse einen höheren Satz aus dem Gesundheitsfonds. Diese Praxis wird langfristig zu weiteren Beitragssatzsteigerungen führen. Gesund zu bleiben scheint in jedem Falle für die Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV) ein guter Ratschlag zu sein. Bietet doch die private Krankenversicherung meist auch Konditionen mit vergünstigten Beitragsleistungen und damit verbunden höheren Selbstbeteiligungen an. Wer im Zusammenhang mit einem solchen Versicherungsvertrag einen gesunden Lebenswandel pflegt, kann seine Haushaltskasse jährlich um nicht unwesentliche Beträge entlasten und zusätzlich noch an der Beitragsrückerstattung teilnehmen, sofern sein Tarif diese vorsieht. Mehr Informationen erhalten Sie durch die Eingabe von z.B. - Private Vergleich – in die Suchmaske einer Suchmaschine.
Autor
Andreas Mettler
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