Artikel und Online Themen Portal

Willkommen Guest

Search:

Artikel und Online Themen Portal » Versicherungen » Augen auf bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Augen auf bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Erstellt von: findur
Angesehen: 457
Word Count: 264

Wie bei jeder Versicherung gilt auch hier: Der Versicherte möchte, dass der Schutz und die Leistungen für ihn und seine Familie im Ernstfall so umfassend und hoch wie möglich sein sollen. Der Versicherer hingegen möchte Geld sparen und am liebsten nur das allernötigste bezahlen. Es hat keinen Sinn, dagegen zu wettern oder sich darüber aufzuregen: So sind nun einmal die regeln in der freien Marktwirtschaft, immer will einer es am liebsten vergoldet, während es dem anderen geschenkt noch zu teuer ist. Zum Glück kann man dank dem Internet gerade bei Versicherungen schon im Vorfeld enorm von den kostenlosen Vergleichsrechnern und Infoseiten profitieren.

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich bringt oft die Vor- und Nachteile des Vertragsabschlusses bei dem jeweiligen Versicherer erst zum Vorschein und macht sie deutlich erkennbar. Als Beispiel hier einmal der 3. Absatz von Kapitel 6, Paragraph 172 des neuen Versicherungsgesetzes: Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Hier wird deutlich, was abstrakte Verweisung bedeutet: Das Unternehmen, also die Versicherung, stellt fest, dass es ja noch einen andren Beruf geben könnte, den der Versicherte ausüben kann. Ob das aber praktisch, also konkret, möglich wäre, ob es eine solche Stelle z.B. in der Region gibt, bleibt ungesagt und ist auch in einer solchen Formulierung nicht wichtig, eben abstrakt. Wer in diese Falle nicht tappen möchte, muss einen Versicherer suchen, der ausdrücklich auf sein abstraktes Verweisungsrecht verzichtet, und solche gibt es auch.

Autor

Andreas Mettler - presse@mettlerweb.de


Bewertung: Noch keine Bewertung vorhanden

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.

Kommentar hinzufügen

Nur Mitglieder können Kommentare abgeben "Hier Einloggen", um ein Kommentar abzugeben.