Die Gesundheitsreform – Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung
Erstellt von: Schreibmaus
Angesehen: 1146
Word Count: 373
Am 01. April 2007 trat die Gesundheitsreform in Kraft. Diese Gesundheitsreform bedeutet für alle Bundesbürger dass sie sich krankenversichern müssen. Die Versicherungspflicht gilt dabei jedoch nur bis zu der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitnehmer, die ein höheres Einkommen haben, sowie Freiberufler, Selbstständige oder Beamte, welche bisher einen so genannten Freiwilligenstatus in der Gesetzlichen Krankenversicherung hatten, mussten bisher gar keine Krankenversicherung nachweisen.
Laut Gesetz müssen sich ab 01. April 2007 alle zurzeit Nichtversicherten entweder – wenn sie mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen – für die Private Krankenversicherung oder aber für eine Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, wobei sich unter diesen zurzeit Nichtversicherten auch eine Vielzahl ehemaliger Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenkasse befinden, deren Mitgliedschaft gekündigt wurde, weil sie nicht oder nicht pünktlich ihre Beiträge gezahlt hatten.
Nach dem Teil der Gesundheitsreform, der am 01. April 2007 in Kraft getreten ist, dürfen die Krankenkassen denjenigen, die ihre Prämie nicht mehr zahlen können den Vertrag nicht mehr kündigen. Gegebenenfalls springt das Sozialamt ein.
Bei den zurzeit Nichtversicherten unterscheidet man drei Gruppen. Zunächst gibt es die Gruppe derjenigen, die zuletzt freiwillig in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Diese müssen sich – und zwar rückwirkend zum 01. April 2007 – wieder versichern, und zwar auf Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Der Beitrag wird dabei von der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt und liegt zwischen 150 Euro und 350 Euro im Monat. Aufgenommen wird diese Gruppe bei der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren.
Die zweite Gruppe bilden diejenigen, die zuletzt durch die Private Krankenversicherung versichert waren. Spätestens bis zum 01. Januar 2009 muss sich diese Gruppe wieder privat versichert, wobei die Wahl der Gesellschaft frei ist. Ab 01. Juli 2007 gilt, dass die Private Krankenversicherung jeden Bürger, der zuletzt bei der Privaten Krankenversicherung versichert war, zu einem modifizierten Standardtarif aufnimmt, wobei dieser Standardtarif ab 01. Januar 2009 in den so genannten Basistarif umgewandelt wird.
Die dritte Gruppe schließlich sind diejenigen, die noch nie krankenversichert waren. Diese Gruppe kann sich dann – je nachdem ob ihr Einkommen unter oder über der eitragsbemessungsgrenze liegt – eine Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung ihrer Wahl suchen, jedoch spätestens ebenfalls bis 01. Januar 2009.
Autor
Bewertung: 3.00