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Krankenversicherung

Erstellt von: Steffen
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Die gesetzliche Krankenversicherung war demzufolge auch die erste, die 1883 eingeführt wurde. Durch die Beiträge die alle Versicherten einzahlen müssen, ist der einzelne bei krankheitsbedingten Kosten abgesichert. Bei einer Erkältung mag das nicht so sehr von Bedeutung sein, aber bei kostenintensiveren oder auch länger erforderlichen Behandlungen schon. Gerade bei chronisch Kranken wären sonst Ersparnisse schnell aufgebraucht und der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert. Bei Berufstätigen zahlen die Krankenkassen ja auch Krankengeld ab der 6. Woche, um Einkommenseinbrüche abzufedern. Die Höhe hängt prozentual vom Gehalt ab. Gestaltungsspielraum hat der einzelne bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung zwar nicht, dafür ist aber die notwendige medizinische Versorgung im Krankheitsfall abgesichert. Bessere Leistungen auch zu günstigeren Preisen bietet eine private Krankenversicherung. Die bietet sich an als Krankenversicherung für Selbstständige und jene, die in einem angestellten Arbeitsverhältnis über der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung liegen. Aber auch so ein Wechsel will bedacht sein. Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nämlich darin, dass Familienmitglieder, soweit nicht selbst erwerbstätig, kostenfrei mit versichert sind. Die private Krankenversicherung fordert für jedes mit zu versichernde Familienmitglied einen Extra-Beitrag. Man kann jedoch aus einer Vielzahl von Tarifen, den für seine Bedürfnisse passenden aussuchen. Das reicht dann von der Grundversorgung, ähnlich den Leistungen der gesetzlichen, nur im Vergleich viel günstiger, bis zum Rundum-Sorglos-Paket, mit Behandlungen, die die gesetzliche nicht übernehmen würde. Diese Tarife sind aber auch noch mal nach Einstiegsalter gestaffelt. Je älter der zu Versichernde, desto größer ist schließlich für die Versicherung das Risiko, dass bald Krankheiten auftreten.

Autor

Torsten Maue steffen{at}torstenmaue[punkt}net


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