Artikel und Online Themen Portal

Willkommen Guest

Search:

Artikel und Online Themen Portal » Versicherungen » Versicherungen für Selbständige

Versicherungen für Selbständige

Erstellt von: pkv24
Angesehen: 666
Word Count: 396

Wenn man neu in die Selbständigkeit wechselt, gibt es einige Versicherungen, die man neu regeln muß und die dann nicht mehr automatisch versichert sind. Als Arbeitnehmer hat man eine soziale Grundversorgung in Form von Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung, die meist über den Arbeitgeber geregelt ist. Wird ein Arbeitsvertrag neu geschlossen und fließt das erste Gehalt, dann ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden und die Beiträge zu entrichten. Der Selbständige hat in den meisten Bereichen freie Wahl, ob er sich versichern möchte und in welcher Form.
Laut dem Sozialgesetzbuch V ist der Selbständige krankenversicherungsfrei und kann sich bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiter versichern oder in eine PKV wechseln. Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist aber nur möglich, wenn man vorher dort mindestens 12 Monate versichert war. Der Beitrag bei der gesetzlichen Kasse wird bei einem neu Selbständigen nach dem voraussichtlichen Einkommen eingestuft. Dieser liegt irgendwo zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag der jeweiligen Kasse. Mit steigendem Einkommen wird der Beitrag also auch hochgestuft, denn der Selbständige muß auf Anfrage der Kasse eine die letzte Bilanz nachweisen, um sich neu einstufen zu lassen. Bei der privaten Krankenversicherung hat der Beitrag nichts mit dem Einkommen zu tun. Die Beitragsberechnung erfolgt abhängig vom Alter bei Eintritt, so daß man hier als Selbständiger mit günstigem Eintrittsalter und gutem Einkommen besser fahren kann, als mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen sind bei den gesetzlichen Kassen nur eingeschränkt wählbar, man kann als Selbständiger das Krankengeld mit versichern oder es weglassen. In der PKV hat man eine große Auswahl an Tarifmöglichkeiten, die man den eigenen Wünschen und finanziellen Verhältnissen, vor allem als neu Selbständiger anpassen kann. Die Pflegeversicherung ist meist dort zu versichern, wo man krankenversichert ist.
Eine besondere Stellung nimmt beim Selbständigen die Altersvorsorge ein. Die meisten Selbständigen haben zwar aus ihrer früheren Angestelltentätigkeit einen Anspruch auf Altersrente von der BFA oder LVA, dies reicht aber i.d.R. nicht aus, um im Alter komfortabel davon leben zu können. So kann der Selbständige freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen oder eine private Altersvorsorge in verschiedenen Variationen wählen. Der Unterschied zwischen der gesetzlichen Altersversorgung und der Privaten Rente, liegt in der Verwendung der Beiträge. Während die gesetzliche Rentenversicherung die heute eingezahlten Beiträge im Umlageverfahren sofort an die heutigen Rentner als Rente auszahlt, werden die Beiträge bei der privaten Rente kapitalbildend angelegt und zum festgesetzten Zeitpunkt als Rente oder Kapital ausgezahlt.

Autor

Autor: Ulrich Lindemann
info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de


Bewertung: Noch keine Bewertung vorhanden

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.

Kommentar hinzufügen

Nur Mitglieder können Kommentare abgeben "Hier Einloggen", um ein Kommentar abzugeben.