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Voraussetzungen für verminderte Erwerbsfähigkeit

Erstellt von: findur
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Eine verminderte Erwerbsfähigkeit ist meist die Folge eines Arbeitsunfalls, einer nicht rehabilitierbaren Berufskrankheit oder einer allgemein beeinträchtigenden gesundheitlichen Entwicklung, etwa ein körperliches Gebrechen oder aber auch ein seelisches Leiden, wie etwa Depression oder das Burnout-Syndrom. Das Feststellen der verminderten Erwerbsfähigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass man sich begründete Hoffnung machen kann, einen erfolgreichen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen zu können. Grundsätzlich muss der Antragsteller aufgrund einer körperlichen oder geistigen Schwäche dauerhaft außerstande sein einer Erwerbstätigkeit regelmäßig nachzugehen, wobei die Erwerbstätigkeit nicht spezifiziert ist, das bedeutet, dass der Betroffene ebenfalls nicht in der Lage sein darf, anderen Tätigkeiten nachzugehen, die eine mindere Qualifikation erfordern. Demnach muss die Beeinträchtigung von einer gewissen Schwere sein und auch nicht durch ärztliche oder rehabilitierende Maßnahmen heilbar. Erst dann erfüllt man die Voraussetzungen. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass der Antragsteller zwar noch immer in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit mit gewisser Regelmäßigkeit nachzugehen, jedoch nicht über ein tägliches Maß von 3 bis 6 Arbeitsstunden hinaus. Die Erwerbsminderungsrente wird im Normalfall als Zeitrente von etwa 3 Jahren gewährt, woraufhin erneut der Nachweis gebracht werden muss, dass die verminderte Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt. Erst wenn abzusehen ist, dass sich die Situation des Betroffenen dauerhaft nicht verbessern wird, wird dem Rentenantrag dauerhaft stattgegeben. Das Prozedere lässt sich grob in folgende drei Schritte unterteilen: Als Erstes wird die Antragstellung vom Betroffenen vollzogen. Als Zweites wird eine Prüfung der Erwerbsminderung vorgenommen. Dabei werden ärztliche Unterlagen und Gutachten zu Rate gezogen. Der dritte Schritt ist der Bescheid über die Auszahlung der Rente beziehungsweise die Ablehnung des Antrags.

Autor

Andreas Mettler - presse@mettlerweb.de


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