Was ist bei der Kündigung einer Kfz Versicherung zu beachten
Erstellt von: findur
Angesehen: 784
Word Count: 267
Für die Kündigung einer Kfz Versicherung gibt es verschiedene Gründe. Selbstverständlich ist keine Versicherung für ein Auto mehr nötig, wenn man sich entschließt auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und auf das Autofahren zu verzichten. Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, braucht man hingegen wieder eine neue Versicherung und die alte muss gekündigt werden. Es sei denn, man möchte den neuen Wagen bei der gleichen Versicherung versichern. Dann muss die Versicherung nur über den Fahrzeugwechsel informiert werden. Die Beiträge werden dann verrechnet. Schon beim Kauf eines Wagens hat man einen gewissen Einfluss auf die Versicherungsprämien. Alle Fahrzeuge, sind bei der Haftpflicht und auch bei der Kaskoversicherung, in Typenklassen eingeteilt. Basis für diese Typenklassen bilden Schadensstatistiken. Fahrzeuge, die entsprechend schlecht in dieser Statistik abschneiden, werden die Versicherungsprämie in die Höhe schrauben. Diese Typenklassen werden jedoch jährlich überprüft, und so kann die Prämie für den jeweiligen Fahrzeugtyp im Folgejahr, eventuell schon wieder günstiger ausfallen. In welche Typenklasse das gewünschte Fahrzeug fällt, lässt sich im Internet herausfinden. Ähnlich verhält es sich mit den Regionalklassen. Bestimmte Gebiete, in denen sich die Schadenaufkommen häufen, erhöhen dann wieder die Versicherungsprämie. Allerdings hat man auf das Zulassungsgebiet nicht wirklich Einfluss. Häufiger Grund für einen Versicherungswechsel, ist ein vorteilhafteres Angebot einer Vergleich Autoversicherung. In diesem Fall müssen bei der Kündigung bestimmte Fristen eingehalten werden. Der 30. November des jeweiligen Jahres, ist der Stichtag für die Kündigung. Ab dem 1.Januar kann dann der neue Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Informiert die Versicherung jedoch über Beitragserhöhungen, ist es durchaus Zeit für einen Kfz Versicherung Vergleich. In diesem Fall hat man das Recht den alten Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.
Autor
Andreas Mettler
Bewertung: Noch keine Bewertung vorhanden