Wie erhalte ich die Steuevorteile bei der Basis Rente
Erstellt von: maxmax
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Seit dem 01. 01. 2005 gibt es die Rürup Rente. Sie ist eine der gesetzlichen Rente nachgebildete Rente auf der Basis einer privaten Rentenversicherung, eines Banksparplans oder eines Sparplans bei einer Investmentgesellschaft. Die Beiträge sind steuerbegünstigt, solange die Vertragsgestaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Steuervorteile einer Rürup Rente erhalte ich über die Abzugsfähigkeit meiner Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der Steuererklärung. Zu den Altersvorsorgebeiträgen zählen Beiträge in die gesetzliche Altersvorsorge und die Beiträge zu einer Basisrente. Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten. Beamte haben einen gekürzten Höchstbetrag.
Absetzbar sind im Jahre 2006 allerdings nur 62% der Beiträge und im Jahre 2007 sind es 64% der Beiträge. Nach und nach erhöht sich die Absetzbarkeit auf 100% im Jahre 2025.
Ist nun die Summe der Altersvorsorge berechnet, so werden noch die steuerfreien Arbeitgeberanteile zu gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Um es konkret zu machen ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer bezahlt Beiträge zur Altersvorsorge in Höhe von 14.000,00 Euro. Davon sind abzugsfähig in 2006 62%. Dies sind 8680,00 Euro. Er bekommt allerdings auch einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 5000,00 Euro. Es verbleiben so 3680,00 Euro, absetzbar sind.
Zuvor werden im Rahmen einer Günstigerprüfung die Summe der gesamten Vorsorgebeiträge 2006 mit dem Abzugsvolumen für Vorsorgeaufwendungen 2004 verglichen. Waren die Vorsorgeaufwendungen 2004 höher, werden diese angesetzt, Beiträge zur Rürup Rente werden so nicht berücksichtigt.
Selbständige, die keinen Arbeitgeberanteil bekommen, profitieren besonders von der Rürup Rente. Sie können quasi den vollen Betrag zur Altersvorsorge absetzen, nachdem der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2006 die Günstigerprüfung zu Gunsten der Beitragszahlung geändert hat.
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