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Wie man Steuern in Rentenleistungen umwandelt!

Erstellt von: BK-Infoportale
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Es gibt wohl fast keinen Bundesbürger der nicht über die hohe Steuerlast in Deutschland klagt. Und dies obwohl es doch ein paar einfach und auch äußerst interessante Möglichkeiten gibt, die eigene Steuerlast zu senken. So kann man zum Beispiel beim Abschluss einer Rürup Rente zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denn auf der einen Seite sichert man sich finanziell für den eigenen Ruhestand ab und auf der anderen Seite kann man einen Teil seiner Steuern in Rentenleistungen umwandeln. Wie und warum das geht wird nachfolgend erklärt.

Die Rürup Rente wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz im Jahr 2004 geschaffen und zum 01. Januar 2005 am Markt eingeführt. Hintergrund des Alterseinkünftegesetz war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die ungleiche Besteuerung der gesetzlichen Rentenleistungen und der Beamtenpensionen aus dem Jahr 2002. Deshalb musste die Bundesregierung handeln. Gelöst wurde das Problem mit dem Alterseinkünftegesetz und dem Beschluss, dass auch die Besteuerung der gesetzlichen Renten schrittweise auf 100% angepasst wird. Bis zum Jahr 2040 wird es jedoch eine recht lange Übergangsphase geben. Im gleichen Zuge wurde jedoch auch beschlossen, dass alle Beitragsaufwendungen, die für einen Basisvorsorge getroffen werden, sukzessive von der Steuerzahlung freigestellt werden. Dazu zählen seit 2005 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständischen Versorgungswerken und zur Rürup Rente. Auch die Steuerfreistellung erfolgt schrittweise, jedoch können im Gegensatz zur Besteuerung schon im Jahr 2025 100% der Beiträge komplett von der Steuer abgesetzt werden.

Wer also seine Steuerlast reduzieren möchte und gleichzeitig eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen möchte, sollte auf jeden Fall eine Rürup Rente abschließen. Auch wenn die Rentenleistungen zwar später versteuert werden müssen, überwiegt der Steuervorteil dennoch, da der Steuersatz in der Ansparphase in der Regel wesentlich höher ist als in der Rentenphase.

Autor

Markus Köhler
info@bk-infoportale.de


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