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Zahlt die Krankenkasse meine Perücke?

Erstellt von: Manfred Steinhof
Angesehen: 1306
Word Count: 320

Diese Frage stellen sich viele Damen.

Generell kann man das nicht mit ja oder nein beantworten. Der erste Anlaufpunkt für Frauen  ist der Facharzt welcher bei Haut und Haarproblemen hilfreich Auskunft erteilt. Wenn ein krankheitsbedingter Befund vorliegt, wird der Arzt in der Regel nach Bedarf eine Zweitfrisur verschreiben. Wer Chemo bekommt für denjenigen  ist ein erneuter Besuch beim Facharzt meistens nicht erforderlich. Die Klinik welche die Bestrahlung durchgeführt, wird ihnen  dort schon ein Rezept ausstellen. Denn nur mit einer ärztlichen Verordnung ist es möglich eine Perücke von der Krankenkasse zu bekommen.

Also  merken sie schon, mal eben eine Perücke auf Rezept zu bekommen ist nicht einfach wenn keine Krankheit vorliegt.

Wie geht es nun weiter?

Wenn an Ihrem Wohnort ein Haarstudio mit qualifizierter Fachberatung vorhanden ist, dann sollten sie dort vorstellig werden und sich beraten lassen. Ist das nicht der Fall, dann bleibt das Internet als Alternative. Der nicht zu übersehende Vorteil, sind die meist günstigeren Preise der Zweitfrisuren. Durch Großeinkauf  kann der Händler meist preisgünstiger sein. Die Kassen zahlen in der Regel um die 175,- Euro Anteil an der neuen Perücke, dass ist sehr wenig. Also ist vergleichen angesagt. Wenn Sie Glück haben finden sie eine schöne natürliche  Perücke im Bereich der Kassenbezuschussung und brauchen nur den Rezeptanteil von 10.- Euro zu zahlen.  

Hier im Internet  werden die Damen bestimmt einen Fachbetrieb finden welcher sich fürsorglich um ihre haarigen  Belange kümmern wird. Die Beratung geht dann mit E Mail oder per Tel. Wenn die Damen ein neueres Foto dem Anbieter zusenden ist es einfacher den richtigen Perückentyp zu bestimmen. Wenn sie 2-5 Perücken als Auswahlsendung nach Rezepteingang bekommen, können sie diese Modelle 14 Tage zur Ansicht behalten. Um eine Ersatzperücke oder zum wechseln zu bekommen müssen in der Regel 12 Monate gewartet werden. Aber nach diesem Zeitraum können sie eine erneute Bezuschussung beantragen.

Autor

Meister Steinhof

info@steinhof-peruecken.de


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